Sie sind
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Angehöriger der Bundeswehr, |
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derzeit in Frankreich stationiert oder Teilnehmer
einer Übung / Ausbildung in Frankreich, |
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besitzen einen DSA-Prüferschein |
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und Sie möchten in Frankreich
eine DSA-Abnahme organisieren? |
Dann sollten Sie den folgenden Beitrag aufmerksam
lesen und sich mit den besonderen Regelungen für Frankreich vertraut
machen.
Typisierung der Prüferausweise
und Einsatzmöglichkeiten
1. Ziviler Prüferausweis
DOSB |
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Berechtigung zur Abnahme von Prüfungen
in Deutschland |
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Prüferausweis wird durch einen
Landessportbund ausgegeben |
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Prüfergebnisse sind beim Landessportbund
(oder Untergliederungen) einzureichen, der den Prüferausweis
ausgestellt hat. |
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2. Prüferausweis der Bundeswehr |
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Der DOSB hat zu 31.12.2023 die
Prüferausweise der Bundeswehr außer Kraft gesetzt. |
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DSA-Prüfungen im Dienstsport unter
Anwendung eines Bw-Prüferscheins gehören damit der
Vergangenheit an. |
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DSA-Abnahmen in Frankreich (wie in
jedem anderen außerdeutschen Land) sind unter
Berücksichtigung der Besonderen Richtlinien für
Frankreich mit einem zivilen Prüferschein eines LSB
grundsätzlich möglich. Hierfür gelten für Angehörige der
Bundeswehr seit 01.01.2024 die gleichen Regelungen wie
fü:r Zivilisten. (→ siehe nachstehende Aufzählungen 3.
und 4.) |
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3. Prüfberechtigung
Ausland (allgemein) |
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Berechtigung zur Abnahme von Prüfungen
im Ausland |
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Setzt den Besitz eines Prüferausweises
Inland (siehe 1.) voraus |
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Prüfberechtigung wird nur durch
den DOSB Abt. Sportentwicklung ausgegeben |
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Prüfergebnisse sind ausschließlich
beim DOSB Abt. Sportentwicklung einzureichen |
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4. Prüfberechtigung
Frankreich (Sonderfall) |
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Berechtigung zur Abnahme von Prüfungen
in Frankreich |
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Setzt den Besitz einer Prüfberechtigung
Ausland (siehe 3.) voraus |
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Prüfberechtigung Frankreich ist
grundsätzlich mit Erhalt der Prüfberechtigung
Ausland (siehe 3.) gegeben |
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Die besonderen Bestimmungen für
Frankreich (Umsetzungsrichtlinie vom Juni 2011 und
Durchführungsbestimmungen i.d.j.g.F.) sind
einzuhalten |
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Prüfergebnisse aus Frankreich
sind ausschließlich beim Beauftragten des
DOSB für das Deutsche Sportabzeichen in Frankreich
einzureichen; dort erfolgt Prüfung, statistische
Erfassung und Ausfertigung
der Urkunden |
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Die Abnahme von Prüfungen für das
Deutsche Sportabzeichen in Frankreich sind Ausnahmen und
unterliegen jeweils einer Einzelfallprüfung, bei der ein
strenger Maßstab angelegt wird. Jede geplante Prüfung ist
fristgerecht beim Beauftragten für das Deutsche
Sportabzeichen in Frankreich zu beantragen, eine
allgemeine Erlaubnis oder Dauergenehmigung wird nicht erteilt.
Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.