Sie sind
Angehöriger der Bundeswehr,
derzeit in Frankreich stationiert oder Teilnehmer einer Übung / Ausbildung in Frankreich,
besitzen einen DSA-Prüferschein
und Sie möchten in Frankreich eine DSA-Abnahme organisieren?

Dann sollten Sie den folgenden Beitrag aufmerksam lesen und sich mit den besonderen Regelungen für Frankreich vertraut machen.



Typisierung der Prüferausweise und Einsatzmöglichkeiten

1. Ziviler Prüferausweis DOSB

Berechtigung zur Abnahme von Prüfungen in Deutschland
Prüferausweis wird durch einen Landessportbund ausgegeben
Prüfergebnisse sind beim Landessportbund (oder Untergliederungen) einzureichen, der den Prüferausweis ausgestellt hat.
2. Prüferausweis der Bundeswehr
  

Der DOSB hat zu 31.12.2023 die Prüferausweise der Bundeswehr außer Kraft gesetzt.
DSA-Prüfungen im Dienstsport unter Anwendung eines Bw-Prüferscheins gehören damit der Vergangenheit an.
DSA-Abnahmen in Frankreich (wie in jedem anderen außerdeutschen Land) sind unter Berücksichtigung der Besonderen Richtlinien für Frankreich mit einem zivilen Prüferschein eines LSB grundsätzlich möglich. Hierfür gelten für Angehörige der Bundeswehr seit 01.01.2024 die gleichen Regelungen wie fü:r Zivilisten. (→ siehe nachstehende Aufzählungen 3. und 4.)
3. Prüfberechtigung Ausland (allgemein)

Berechtigung zur Abnahme von Prüfungen im Ausland
Setzt den Besitz eines Prüferausweises Inland (siehe 1.) voraus
Prüfberechtigung wird nur durch den DOSB – Abt. Sportentwicklung – ausgegeben
Prüfergebnisse sind ausschließlich beim DOSB – Abt. Sportentwicklung – einzureichen
4. Prüfberechtigung Frankreich (Sonderfall)

Berechtigung zur Abnahme von Prüfungen in Frankreich
Setzt den Besitz einer Prüfberechtigung Ausland (siehe 3.) voraus
Prüfberechtigung Frankreich ist grundsätzlich mit Erhalt der Prüfberechtigung Ausland (siehe 3.) gegeben
Die besonderen Bestimmungen für Frankreich (Umsetzungsrichtlinie vom Juni 2011 und Durchführungsbestimmungen i.d.j.g.F.) sind einzuhalten
Prüfergebnisse aus Frankreich sind ausschließlich beim Beauftragten des DOSB für das Deutsche Sportabzeichen in Frankreich einzureichen; dort erfolgt Prüfung, statistische Erfassung und Ausfertigung der Urkunden

Die Abnahme von Prüfungen für das Deutsche Sportabzeichen in Frankreich sind Ausnahmen und unterliegen jeweils einer Einzelfallprüfung, bei der ein strenger Maßstab angelegt wird. Jede geplante Prüfung ist fristgerecht beim Beauftragten für das Deutsche Sportabzeichen in Frankreich zu beantragen, eine allgemeine Erlaubnis oder Dauergenehmigung wird nicht erteilt. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.